Niva Productions, Fotograf und Videograf in Wijchen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Niva Productions · Zuletzt aktualisiert: 2026
Diese Bedingungen sind ein sorgfältig erstellter Entwurf für ein Content- und Medienproduktionsunternehmen. Lassen Sie sie vor der endgültigen Verwendung einmalig juristisch prüfen und ergänzen Sie die USt-IdNr. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung; maßgeblich ist die niederländische Fassung.

Artikel 1. Definitionen

Niva: Niva Productions, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 83024190, ansässig in der Vijverlaan 2, 6602 CX Wijchen, Niederlande. Auftraggeber: die Partei, die mit Niva einen Vertrag schließt. Vertrag: jede Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen oder Werken. Material: sämtliche von Niva erstellten Foto-, Video-, Drohnen-, 360°-, KI- und Webproduktionen.

Artikel 2. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge von Niva, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen.

Artikel 3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind unverbindlich und dreißig (30) Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder digitale Annahme zustande oder sobald Niva mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Ausführung beginnt. Sämtliche Arbeiten sind maßgeschneidert; die Preise werden pro Auftrag festgelegt.

Artikel 4. Ausführung

Niva führt den Auftrag nach bestem Wissen und Können aus und bestimmt die Arbeitsweise unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers. Niva schuldet ein Bemühen und garantiert kein bestimmtes kommerzielles Ergebnis. Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für Zugang, Informationen und Einrichtungen.

Artikel 5. Terminplanung, Wetter und Umstände

Genannte Fristen sind Richtwerte und nie Fixtermine. Bei Außenaufnahmen und (Drohnen-)Flügen können Wetter, Standort oder Sicherheit zu einer Verschiebung führen; ein neuer Termin wird in Absprache festgelegt, ohne Anspruch auf Schadensersatz.

Artikel 6. Drohnen- und Luftaufnahmen

Drohnenaufnahmen erfolgen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften (EASA/EU). Der Auftraggeber ist für Genehmigungen von Eigentümern oder Betreibern der Standorte verantwortlich. Bei fehlenden Genehmigungen oder unsicheren Bedingungen kann Niva den Flug aussetzen oder absagen.

Artikel 7. Zusatzleistungen

Änderungen oder Ergänzungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Niva informiert vorab über die Auswirkungen auf Preis und Zeitplan.

Artikel 8. Preise und Zahlung

Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu begleichen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Auftraggeber in Verzug und schuldet gesetzliche (Handels-)Zinsen sowie angemessene Inkassokosten. Niva kann eine Anzahlung verlangen.

Artikel 9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

Sämtliche Urheber- und geistigen Eigentumsrechte am Material liegen bei Niva. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Rohdateien werden nicht geliefert, sofern nicht anders vereinbart. Weiterverkauf oder Übertragung an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

Artikel 10. Namensnennung und Portfolio

Niva darf das Material für eigene Werbung, Portfolio und Social Media verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber nennt Niva, soweit zumutbar, als Urheber.

Artikel 11. KI-Content

KI-generiertes Material wird sorgfältig und transparent eingesetzt. Der Auftraggeber ist für die Wahl von Marken, Produkten und Botschaften verantwortlich und stellt Niva von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus vom Auftraggeber gelieferten oder angeforderten Inhalten ergeben, einschließlich Marken- und Persönlichkeitsrechten.

Artikel 12. Stornierung

Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden entstandene Kosten und reservierte Zeit berechnet: bis 14 Tage vor dem Termin 25 %, innerhalb von 7 Tagen 50 % und innerhalb von 48 Stunden 100 % des vereinbarten Betrags.

Artikel 13. Haftung

Die Haftung von Niva ist auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags bzw. auf den von der Versicherung geleisteten Betrag begrenzt. Niva haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Der Auftraggeber ist selbst für ein eigenes Backup des gelieferten Materials verantwortlich.

Artikel 14. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt werden die Verpflichtungen ausgesetzt. Dauert die Situation länger als sechzig (60) Tage, können beide Parteien den Vertrag für den nicht ausgeführten Teil auflösen.

Artikel 15. Anwendbares Recht

Auf alle Verträge ist niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Sitz von Niva vorgelegt.

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Niva Productions

Fotograf, Videograf und Content-Studio aus Wijchen, tätig in den gesamten Niederlanden und im Ausland. Foto, Video, Drohne, KI, Websites und Podcasts, von der Idee bis zur Veröffentlichung.

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